An die Besucher unserer Bewohnerinnen und Bewohner:
Ab Montag, 17.01. 2022, gelten auf Basis einer neuen Verordnung des Landes Baden-Württemberg folgende Besuchsregelungen:
Alle Besucher von stationären Einrichtungen (Pflegeheime) müssen beim Besuch in Pflegeheimen einen negativen Antigen–Schnelltest vorlegen, der maximal 6 Stunden alt sein darf.
Alternativ berechtigt auch ein maximal 24 Stunden alter negativer PCR-Test zum Zutritt.
Die Testpflicht gilt auch für Kinder und Jugendliche. Ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres.
Die Geschäftsleitung der Seniorendienste Neckartal